Mietvertrag Online

Für jeden Vermieter sind rechtlich sichere Mietverträge unverzichtbar. Der Haus & Grund-Mietvertrag von Haus & Grund Rheinland ist bundesweit gültig. Mehrmals im Jahr werden die Mietverträge von unserer Mietvertragskommission an die jeweils aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst. Die Mietvertragskommission wird gebildet von Fachanwälten für Mietrecht. Hinzu kommen Rechtsberater unserer Haus & Grund-Vereine, die täglich gerichtlich und außergerichtlich als Mietrechts-Experten mit Mietrechts-Verfahren befasst sind.

Hier erhalten Sie Mietverträge aller Art - auch Papier-Mietverträge.

Ihre Vorteile

  • Bundesweit gültige Mietverträge von Haus & Grund Rheinland Westfalen
  • Juristisch geprüft durch Fachanwälte für Mietrecht
  • Perfekter Datenschutz durch Archivierung auf dem eigenen PC
  • Kostenfreier Telefon- und E-Mail-Support

Freischalten easy und Freischalten classic

Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihren Freischaltcode einzulösen. Sie können entweder die Variante  „Freischalten easy“ oder die Variante „Freischalten classic“ zum Einlösen Ihrer Freischaltcodes auswählen.


Freischalten easy

Pflichteingaben im Internetbrowser > Freischaltung > direkt zum rechtswirksamen Mietvertrag (PDF-Dokument) > Bearbeitung sämtlicher Eingabefelder im PDF-Dokument. Freischalten easy ist für Nutzer von Apple/Mac OS und Microsoft Windows geeignet.

Außerdem ist Freischalten easy besonders geeignet für eine schnelle und einfache Umsetzung in allen Internetbrowsern, für Nutzer von Netzwerken mit Firewalls und bei sonstigen Kompatibilitätsschwierigkeiten.

Hier geht es zum Eingabe-Formular - bitte klicken Sie HIER für Freischalten easy!

 


Freischalten classic

Host-Einstellung (siehe Bedienungsanleitung) im Acrobat Reader vornehmen > Bearbeitung sämtlicher Eingabefelder im PDF-Dokument > Pflichteingaben im PDF-Dokument > Freischaltung > rechtswirksamer Mietvertrag (PDF-Dokument). Freischalten easy ist für Nutzer von Microsoft Windows geeignet. Nutzer von Apple/Mac OS benötigen die Software Parallel Desktop.

Formular-Auswahl für Freischalten classic

Hier können Sie unsere Haus & Grund - Mietverträge als kostenfreies Muster herunterladen. In diesem Dokument können Sie auch gleich Ihren bereits gekauften Freischaltcode einlösen.

Systemvoraussetzungen für Freischalten classic

  • Adobe Reader (deutsche Version, ab Version 11, empfohlen: Version 2015 DC) - kostenloser Download unter get.adobe.com/de/reader
  • Microsoft Windows 8, 8.1 oder 10
  • Aktueller Browser (Internet Explorer, Microsoft Edge, Firefox, Google Chrome)
  • Apple / Mac OS: nur mit Parallels Desktop

Hinweis für Apple / Mac OS-Nutzer: Aus technischen Gründen benötigen Sie zur Nutzung des Online-Mietvertrages die Software Parallels Desktop.

Alternativ bieten wir folgenden Service für Apple / Mac OS-Nutzer: Sie können uns den ausgefüllten Muster-Mietvertrag und einen gültigen Freischaltcode per E-Mail zusenden. Wir schalten den Mietvertrag dann gerne für Sie frei. Sie erhalten den rechtsgültigen Mietvertrag während unserer Geschäftszeiten per E-Mail. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an: 0211 / 416 217 40.

Bedienungsanleitung für Freischalten classic

Unsere übersichtliche Bedienungsanleitung in 4 Schritten finden Sie hier.

1. Host hinzufügen
Bei der ersten Nutzung des Formulars, sowie nach jedem Update des Adobe Readers gehen Sie bitte zunächst auf Menü „Bearbeiten“ → „Voreinstellungen“ → „Sicherheit (erweitert)“ → „Host hinzufügen“. Tragen Sie "vertrag.verlag-hausundgrund.de" als Host ein und bestätigen Sie 2 x mit „OK“.

2. Ausfüllen
Speichern Sie diese Datei (Musterformular) jetzt auf Ihrem Rechner ab. Füllen Sie danach mindestens die rot umrandeten Pflichtfelder ab Seite 2 aus. Sie sehen keine rot umrandeten Felder? „Bearbeiten“ → „Formularoptionen“ → „Vorhandene Felder markieren“.

3. Freischalten
Freischaltcodes erhalten Sie rund um die Uhr und sofort als Download unter www.verlag-hausundgrund.de. Bevor Sie den Freischaltcode eingeben, kontrollieren Sie Ihre Eingaben und speichern den Entwurf erneut ab. Geben Sie danach den Freischaltcode auf Seite 1 unten im rot umrandeten Feld ein und klicken auf Abschluss Formularbearbeitung. Dadurch wird Ihr Freischaltcode eingelöst und das Wasserzeichen "rechtsunwirksames Muster" verschwindet. Bis auf die Pflichtfelder können Sie das Formular jetzt weiter bearbeiten.

4. Speichern
Speichern Sie das Formular jetzt ab oder drucken Sie es aus, bevor Sie das Formular schließen.

Häufige Fragen

Unsere Hilfe und FAQ zu Mietvertrag online finden Sie hier.

Bei Fragen hilft Ihnen unser kostenfreier Telefon-Support gerne weiter:
0211 / 416 217 40

Tipp: Mieter-Bonitätsprüfung Online

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie eine Mieter-Bonitätsprüfung durchführen. Hierfür bieten wir Ihnen den Haus & Grund SolvenzCheck Online an. Sie können die Abfrage rund und um die Uhr von zu Hause oder von unterwegs aus durchführen. Das Online-Ticket für Haus & Grund SolvenzCheck Online kostet 19,45 € pro Abfrage und Sie können es hier erwerben.

Mietvertrag - Allgemeine Informationen

Mietvertrag: Was ist wichtig für Vermieter?
Bevor ein Vermieter eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus als Kapitalanlage kauft, ist eine Immobilienbewertung ratsam. Auch sollte sich der Käufer vom Verkäufer bzw. dem Makler den Energieausweis vorzeigen lassen. Sinnvoll ist, dass sich der Vermieter in einem Mieterlexikon schlau macht. Hier empfiehlt sich der Ratgeber „Vermietung“ von Haus & Grund Rheinland.

Vor Abschluss des Mietvertrages sollte der Vermieter eine Mieter-Bonitätsprüfung durchführen. Hier können Sie den SolvenzCheck von Haus & Grund Rheinland nutzen. 

Der Vermieter sollte darauf achten, dass er die Mietsache erst nach der Zahlung der Kaution an den Mieter übergibt.

Mietvertrag: Was muss beachtet werden?
Der Mietvertrag sollte vor Beginn des Mietverhältnisses und auf jeden Fall vor der Übergabe der Wohnung bzw. von einem zu vermietenden Einfamilienhaus von beiden Mietvertragsparteien unterschrieben werden. Die Übergabe und die Abnahme der der Wohnung sollte in einem Protokoll festgehalten werden. Das Wohnungsübergabe/-abnahme-Protokoll erhalten Sie ebenfalls in unserem Online-Shop.

Wer bekommt das Original?
Vermieter und Mieter bekommen jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Mietvertrags.

Wer zahlt Reparaturen?
Inwieweit der Mieter Kleinreparaturen zu zahlen hat, richtet sich nach der Kleinreparaturklausel im Wohnungsmietvertrag. 

Wo bekommt man Mietvertrags-Formulare?
Die Mietvertrags-Formulare erhält man in unserem Online-Shop. Wir haben sowohl den Online Mietvertrag als auch Mietvertrags Formulare in der Papier-Version. Auf dieser Seite Mietvertrag online finden Sie alle Informationen, wenn Sie die Mietvertrag.PDF mit einem Freischaltcode nutzen möchten. Dort können Sie sich vor einem finalen Kauf die Muster-Mietverträge anschauen. In unseren Mietverträgen ist am Ende übrigens auch eine Hausordnung abgedruckt. 

Warum ist ein Mietvertrag wichtig?
Ein Mietvertrag ist wichtig, um das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu regeln. Das Mietrecht regelt nicht alles in einem Mietverhältnis. Damit das Vermieten Freunde bereitet und keine Last darstellt, ist ein rechtswirksamer Mietvertrag wichtig. Im Mietvertrag muss der Vermieter die Nebenkosten regeln. In der Nebenkostenabrechnung ist wichtig, dass die Betriebskosten korrekt ermittelt sind. Eine Betriebskosten-Software ist hier sehr hilfreich. Ein großer Kostenfaktor sind übrigens die Heizkosten. Das ergibt sich aus den Betriebskostenspiegel, der Bestand des Wohnkostenberichts 2017 von Haus & Grund Rheinland ist. Es kann im Formular des Mietvertrages aber z. B. auch eine Staffelmiete oder eine Indexmiete, die sich nach dem Verbraucherpreisindex orientiert, vereinbart werden.

Datenschutzgrundverordnung - Vermieterinfos

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Vermieter müssen nunmehr bei der Vermietung dem Mieter ein Informationsschreiben zum Datenschutz aushändigen. Außerdem sollten sie ein Verarbeitungsverzeichnis über die erhobenen Daten führen. Wir bieten entsprechende Vordrucke für Vermieter hier als kostenlosen Download an:

DSGVO-Musterinformationsschreiben für Vermieter an Mieter (DOCX, 22 KB)

DSGVO-Musterinformationsschreiben für Vermieter an Mieter (ausfüllbares PDF, 138 KB)

Verarbeitungsverzeichnis (PDF, 32 KB)

Verarbeitungsverzeichnis (DOCX, 14 KB)


Ausführliche Informationen zur Datenschutzverordnung finden Sie hier:

Informationsbroschüre (PDF, 82 KB)
 

Häufige Fragen zum Datenschutz

Wen betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung?
Alle privaten Vermieter, Hausverwalter und Makler müssen die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten. Alle geschäftlichen Vorgänge eines privaten Vermieters fallen unter die neue Verordnung – egal, wie viele oder wie wenige Wohnungen er vermietet. Die DSGVO geht dabei vom Grundsatz der Datensparsamkeit aus: Vermieter dürfen also nicht mehr beliebig viele Daten über ihre Mieter und deren Angehörige sammeln – sozusagen auf Vorrat. Der vermietende Eigentümer darf nur noch solche Daten abfragen, die er aktuell zu einem konkreten Zweck benötigt. Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält, auf den kann eine Überprüfung durch die Landesdatenschutzbehörde und sogar ein Bußgeld zukommen.

Personenbezogene Daten: Was dürfen Vermieter abfragen?
Es dürfen nur Daten vom Mieter erhoben werden, die aktuell zu einem konkreten Zweck benötigt werden. Ist der aktuelle Zweck erfüllt, müssen die Daten wieder gelöscht werden. Einen Grund für eine längere Aufbewahrung der Daten liefert höchstens eine Aufbewahrungsfrist, die ein Vermieter für bestimmte Vorgänge erfüllen muss. Die neuen Regeln beziehen sich auf personenbezogene Daten – also  beispielsweise Namen und Adressen, Geburtstage, aber auch Bankdaten und Verbrauchsdaten.

Welche personenbezogenen Daten dürfen Vermieter nicht abfragen?
Vermieter dürfen zu einigen Bereichen grundsätzlich keine Daten erheben: Informationen zu Sexualleben und sexueller Orientierung, religiöser Weltanschauung oder politischer Einstellung, rassischer oder ethnischer Herkunft. Wenn der Mieter oder ein Mitbewohner dem Vermieter solche Informationen von sich aus zukommen lässt, muss der Vermieter sie löschen oder – falls er sie in Papierform bekommen hat – vernichten.

Neuvermietung: Was müssen Vermieter jetzt beachten?
Bei einer Wohnungsbesichtigung sind zwei Fälle zu unterscheiden: Sollen nur ausgewählte Interessenten eingeladen werden – etwa, weil die Wohnung noch vermietet ist? Oder können die Interessenten einfach ohne vorherige Auswahl vorbeikommen? In letzterem Fall kann der Vermieter nur die Namen und Telefonnummern der Interessenten in Erfahrung bringen. Muss er dagegen eine Vorauswahl treffen – zum Beispiel um individuelle Termine mit dem aktuellen Mieter zu ermöglichen – kann er sich auf ein berechtigtes Interesse berufen und eine Mieterselbstauskunft verlangen.

Welche Regeln gelten für die Mieterselbstauskunft?
Bei der Selbstauskunft muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. So ist es beispielsweise vor der Wohnungsbesichtigung nicht verhältnismäßig, die Daten zum Bankkonto des Interessenten abzufragen. Diese Informationen können immer noch erhoben werden, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Der Haus & Grund SolvenzCheck beinhaltet bereits die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung.

Was ist bei der Auswahl des Mieters zu berücksichtigen?
Spätestens nach der Besichtigung muss der Vermieter auswählen, welcher Interessent die Wohnung bekommen soll. Dazu hat er ein Interesse daran, die Zahlungsfähigkeit der Mietinteressenten zu prüfen und darf ihnen mithilfe einer Mieterselbstauskunft Daten abverlangen, die eine entsprechende Einschätzung ermöglichen. Es dürfen aber nur Informationen abgefragt werden, die für den Vertragsabschluss wirklich relevant sind.

Daten fallen auch im laufenden Mietverhältnis an – was ist hier zu beachten?
Im laufenden Mietverhältnis kann es sein, dass Daten des Mieters an einen Handwerker weitergegeben werden müssen, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Auch das erlaubt die DSGVO nur noch, wenn es eine Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung des Mieters gibt. Oftmals lässt ein Vermieter auch von einem Dritten Daten verarbeiten – etwa vom Ablesedienstleister oder dem Steuerberater. Diese Dienstleister nennt die DSGVO „Auftragsdatenverarbeiter“. Wichtig dabei: Der Vermieter bleibt Verantwortlicher für den Datenschutz und muss daher mit dem Auftragsdatenverarbeiter zwingend einen Vertrag abschließen.

Muss ich für die Datenerhebung eine Rechtsgrundlage festhalten?
Wann immer der vermietende Eigentümer Daten abfragt, sollte er den Zweck und die Rechtsgrundlage dafür festhalten. Welche Rechtsgrundlagen denkbar sind, lesen Sie hier. Dabei stellt sich dann auch heraus, ob eine Einwilligung des Mieters zur Erhebung der Daten vorliegt oder noch eingeholt werden muss.

Muss ich protokollieren, welche Daten ich vom Mieter erhebe?
Ja, das ist empfehlenswert. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Vermieter über die Erfassung und Speicherung von Daten Protokoll führen. Dazu dient nach der Datenschutzgrundverordnung ein sogenanntes „Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten“. Ein verbindliches Muster für ein solches Verarbeitungsverzeichnis hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben. Es muss sich daher erst noch in der Praxis zeigen, was sich bewährt. Haus & Grund hat ein Muster erstellt, vermietende Eigentümer können es sich hier kostenlos herunterladen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt das Dokument aber nicht – unter Umständen muss es den individuellen Anforderungen angepasst werden.

Ich habe den Stichtag am 25. Mai verpasst - was nun?
Trotz der Unsicherheiten rund um die neuen Datenschutzregeln bleibt nach Einschätzung von Haus & Grund Rheinland unter dem Strich festzustellen: In Panik brauchen private Vermieter durch die neue Datenschutzverordnung nicht zu verfallen. Sie sollten den Behörden aber zeigen, dass sie sich mit dem Thema befasst haben. Einzelne Lücken und Missstände können dann nach und nach behoben werden.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung?
Damit Vermieter sich weiter informieren können, stellt Haus & Grund Rheinland eine Informationsbroschüre zur Verfügung, die Sie hier kostenlos downloaden können.

Bei weiteren Fragen, insbesondere beim richtigen Ausfüllen des Mietvertrages sowie zum Datenschutz, hilft die Rechtsberatung in Ihrem örtlichen Haus & Grund-Verein kompetent weiter. Als Haus & Grund – Mitglied erhalten Sie eine kostenlose Rechtsberatung in Ihrem Haus & Grund-Verein.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Unser kostenloses Muster-Formular „Selbstschuldnerische Bürgschaft“ für gewerbliche Bürgen in Ergänzung zum Mietvertrag für gewerbliche Räume können Sie hier downloaden.

Mietpreisbremse

Was ist in Städten mit geltender Mietpreisbremse zu beachten? Auskunft darüber gibt Ihnen unser kostenloses Merkblatt "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn". Wenn Sie einem neuen Mieter in diesem Zusammenhang eine Mitteilung machen müssen, nutzen Sie dazu einfach den kostenlosen Vordruck "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn". Wenn Sie möchten, können Sie den Vordruck vor dem Ausdrucken direkt am Computer ausfüllen. Dazu müssen Sie die Datei zuerst auf Ihren Rechner herunterladen und dann mit dem Adobe Reader öffnen.

Infoblatt zur Senkung der Umsatzsteuer

Hier können Sie das kostenlose Informationsblatt "Zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer
(Corona-Konjunkturprogramm)"
inkl. Musteranschreiben an gewerbliche Mieter herunterladen.