Print-Version (Versand per Post)
Mit der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses überlässt der Vermieter dem Mieter ein wertvolles Wirtschaftsgut. Daher ist es wichtig, diesen stets aktuellen Formular-Mietvertrag von Haus & Grund Rheinland Westfalen zu verwenden. Fachanwälte für Mietrecht und Rechtsberater von Haus & Grund-Vereinen, die täglich gerichtlich und außergerichtlich mit Mietrechtsangelegenheiten befasst sind, haben die jeweiligs aktuelle BGH-Rechtssprechung berücksichtigt. Der Mietvertrag von Haus & Grund Rheinland Westfalen gewährleistet somit eine größtmögliche Rechtssicherheit für den Vermieter.
Die jetzt erhältliche, bundesweit gültige Neuauflage des Formulars wurde von einem Team von Juristen aktualisiert.
Wiederverkäufer erhalten von uns einen Rabatt. Bitte schicken Sie uns eine formlose Anfrage auf Ihrem Firmenbogen per Fax oder E-Mail.
Unsere Empfehlung passend zum Wohnraum-Mietvertrag: das Wohnungsübergabe-/ Wohnungsabnahmeprotokoll.
Hinweis: Bitte verwenden Sie keine veralteten Mietverträge!
Bei Fragen, rufen Sie uns bitte an: 0211 41 62 17 40
Bitte beachten Sie unsere neuen Informationen (inkl. Muster-Formulare) zur Datenschutzgrundverordnung bei einer Vermietung.
In Städten mit geltender Mietpreisbremse beachten Sie bitte unser Merkblatt "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn". Wenn Sie einem neuen Mieter in diesem Zusammenhang eine Mitteilung machen müssen, nutzen Sie dazu einfach den kostenlosen Vordruck "Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn".