Nur der Hauseigentümer, der geordnet Buch über die Einnahmen und Ausgaben seines Grundstücks führt, kann sich vor Nachteilen in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht schützen, seine Einkommensteuererklärung und vielfach vorgeschriebene Antragsformulare ohne Schwierigkeiten ausfüllen und auch sonst genauere Angaben über sein Grundstück machen.
Aus der Praxis für die Praxis ist das von der Organisation des privaten Haus, Wohnungs- und Grundeigentums herausgegebene Hausbuch entstanden. Es erfüllt die an eine ordnungsgemässe und zweckmässige Buchführung zu stellenden Anforderungen insbesondere dadurch, dass es eine klare, übersichtliche und praktische Aufgliederung der Einzelkosten und einen zwecks Feststellung des Bewirtschaftungsergebnisses verhältnismässig einfachen Jahresabschluss bietet.
Das Buch wird ständig auf dem neuesten Stand gehalten. Für jedes Haus als wirtschaftliche Einheit ist ein Hausbuch zu führen: Eigentümer mit mehreren Häusern sollten das beachten, da es zur Kontrolle der Ertragslage des einzelnen Hauses, aber auch sonst, z.B. für Steuerzwecke, unerlässlich ist. Dem Hausbuch sind unter Beibehaltung der fortlaufenden Seitenfolge eingehende Erläuterungen als Anlage beigefügt.