Die Zahl alter Menschen, die pflegebedürftig ambulant oder stationär versorgt werden, nimmt ständig zu.
Aber nicht nur alte Menschen können betreuungsbedürftig werden, sondern auch jungen Menschen kann dieses Schicksal widerfahren. Wenn der Immobilieneigentümer für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen hat, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer die Verwaltung seines Vermögens sowie seine Vertretung in Gesundheits- und Aufenthaltsfragen übernehmen. Dabei besteht rechtlich die Möglichkeit, durch eine Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson die Befugnis einzuräumen, für den Immobilieneigentümer zu entscheiden und zu handeln. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage einer Erklärung über gewünschte Behandlungsmethoden und deren Abbruch. Diese Behandlungswünsche werden im Rahmen einer Patientenverfügung durch den späteren Patienten festgelegt, um eine Handlungsanweisung für Dritte, insbesondere Ärzte und nahe Angehörige zu geben. Diese nach dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung überarbeitete Broschüre soll dem Immobilieneigentümer das Hintergrundwissen verschaffen, um die Notwendigkeit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erkennen und diese rechtsfehlerfrei zu formulieren.
Inhaltsverzeichnis (PDF; 30 KB)
Autor: Ludger Bornewasser / Manfred Hacker
4. Auflage 2022, 72 Seiten
Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH