Die Zweitwohnungsteuer zeichnet sich dadurch aus, dass Gerichte sich mehr mit ihr als mit allen anderen Steuern befassen. Viele der Gerichtsentscheidungen sind in diesem Kommentar aufgenommen. Es gibt aber viel mehr und künftig werden weitere hinzukommen. Den Gemeinden fällt immer wieder etwas Neues zur Zweitwohnungsteuer ein. So folgten viele Gemeinden jetzt der glorreichen Empfehlung, die Zweitwohnungsteuer aus künftig möglichen Mieten nicht betroffener, aber künftig zulässiger Wohnungen statt aus gegenwärtigen Mieten der betroffenen Wohnungen zu berechnen, nachdem das Bundesverfassungsgericht erkannte, dass die Berechnung der Zweitwohnungsteuer aus vergangenen Mieten der betroffenen Wohnungen rechtswidrig ist. Die Zweitwohnungsteuer ist keine einfache Steuer. Deshalb wurde dieser Kommentar geschrieben. Die Satzungen zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer können einheitlich kommentiert werden. Jede Gemeinde beschließt zwar eine eigene Satzung. Sie sind inhaltlich aber weitgehend gleich. Das Grundgesetz bietet den Gemeinden nur einen engen Rahmen zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer und Gemeinden übernahmen manches aus Mustersatzungen und Empfehlungen ihrer Verbände.